Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tollwood GmbH für Veranstaltungen
- Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte angegebenen Veranstaltung in der angegebenen Kategorie. Vorzugskarten/ermäßigte Karten sind nicht übertragbar und gelten nur für die berechtigte Person. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Bitte beachten Sie für die folgenden Punkte die Hinweise zu den einzelnen Veranstaltungen im Festivalmagazin sowie im Internet.
Soweit nicht anders angegeben, gelten folgende Bestimmungen:
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung erziehungsberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Veranstaltungen alleine nur bis 24 Uhr besuchen, bei einer Dauer länger als bis 24 Uhr ist die Begleitung erziehungsberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen erforderlich. Kindern unter 6 Jahren wird der Zutritt zu allen Veranstaltungen, für die keine anderen Bestimmungen angegeben sind, auch in Begleitung ihrer Eltern grundsätzlich nicht gestattet.
Liegen bei Kindern/Jugendlichen die oben beschriebenen Ausschlussgründe vor, wird ihnen der Zutritt auch dann verwehrt, wenn sie im Besitz einer Eintrittskarte sind.
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. - Die Verlegung der Veranstaltung bleibt vorbehalten. Die Karten behalten auch für den Verlegungstermin ihre Gültigkeit. Der Karteninhaber hat in diesem Fall ein Wahlrecht. Er kann vom Vertrag zurücktreten und gegen Vorlage der erworbenen Karte den Eintrittspreis vom Veranstalter zurückverlangen oder die Karte für die verlegte Veranstaltung behalten. Die Ausübung des Rücktrittsrechts und die Rückgabe der Karte ist nur bis zum Tag vor dem tatsächlichen Veranstaltungstermin möglich.
Eine Verzögerung des Beginns der Veranstaltung ist keine Verlegung in diesem Sinn. Eine Rückgabe der Eintrittskarte ist in diesem Fall nicht möglich. - Im Falle der Absage der Veranstaltung kann der Karteninhaber von dem mit dem Veranstalter geschlossenen Vertrag zurücktreten. Er hat gegen Vorlage der Eintrittskarte einen Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises.
- Die Rückabwicklung des Vertrages – also die Rückgabe der Karte und die Rück-zahlung des Kartenpreises entsprechend vorstehender Ziffer – erfolgt über die Verkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Eine Rückabwicklung ohne Vorlage der Originalkarte ist ausgeschlossen.
- Das Mitbringen von Glasbehältern und Dosen jeglicher Größe sowie von anderen Behältnissen über 0,5 Liter (wie Plastikflaschen, Tetrapaks etc.),
Tonaufnahmegeräten, Film- und Videokameras und sonstigen Bildaufnahmegeräten, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Karteninhaber, die die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder bei denen konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass sie dies tun werden, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Ein Rückerstattungsanspruch des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht. - Ton-, Film- und Videoaufnahmen und Aufzeichnungen mit anderen technischen Mitteln – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht erlaubt. Im Falle von Zuwiderhandlungen erfolgt ein Verweis ohne Erstattung des Eintrittspreises. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
- Der Inhaber der Eintrittskarte willigt – ohne Vergütung durch den Veranstalter oder einen Dritten – darin ein, daß von ihm im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt werden, diese vervielfältigt, gesendet oder sonst benutzt werden, insbesondere in audiovisuellen Medien. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
- Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt.
- Bei Rock- und Popkonzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Dem Inhaber der Eintrittskarte ist dies bekannt. Er trifft ggf. geeignete Vorsorgemaßnahmen. Die Tollwood GmbH übernimmt für eventuell entstandene Hör- oder Gesundheitsschäden keine Haftung.
- Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und wesentliche vertragliche Verpflichtungen verletzt hat.
Bezüglich Schadenersatz wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug wird auf Ziffer 2 und 3 verwiesen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der konkrete Schaden dem Veranstalter vorhersehbar und für ihn vermeidbar war.
Stand: 14.11.2007 Tollwood GmbH
