Gehrlicher Musik-Arena
Der Einlass für die Veranstaltungen in der Gehrlicher Musik-Arena ist jeweils eine Stunde vor Beginn. Bei teilbestuhlten Konzerten gibt es im hinteren Zeltbereich eine Sitztribüne. Es besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz. Alle Konzerte enden spätestens um 22 Uhr.
Der Zutritt zum Musik-Zelt ist Kindern erst ab 6 Jahren gestattet. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung Erziehungsberechtigter eingelassen.
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen über 0,5 Liter, Tonaufnahmegeräten, Film- und Videokameras und sonstigen Bildaufnahmegeräten, sperrigen Gegenständen, Klappstühlen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Ton-, Film- und Videoaufnahmen und Aufzeichnungen mit anderen technischen Mitteln – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht erlaubt. Das Rauchen im Zelt ist verboten. Da jeweils nur eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlplätzen genehmigt ist, bitten wir Rollstuhlfahrer dringend um den Kauf von Rollstuhltickets (gültig für Inhaber und Begleitperson). Bitte beachten Sie die AGBs der Tollwood GmbH.
